Denkmalschutz & Altstadtsanierung
Eigentümern und Käufern von Kulturdenkmälern steht die Untere Denkmalschutzbehörde beratend zur Seite. Möchten Sie Sanierungsmaßnamen durchführen, rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine
E-Mail oder besuchen Sie uns während unseren Öffnungszeiten.
Umgestaltungen, Instandsetzungen, das Anbringen von Werbeanlagen an Kulturdenkmälern oder deren Abbruch sind nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz genehmigungspflichtig. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Antragsstellung. Ebenfalls sind Zuschüsse für fachgerechte Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen möglich. Anträge hierfür sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Zu unseren Aufgaben gehören u. a.
- Beratung der Eigentümer denkmalgeschützter Objekte
- Beratung im stadteigenen Förderprogramm "Ortsmitte neu erleben"
- Bearbeitung von Anträgen auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung
- Bearbeitung von Anträgen auf sanierungsrechtliche Genehmigung
- Denkmaltopographie der Stadt Limburg
Weitere nützliche Informationen ...
... rund um den Denkmalschutz finden Sie auf folgenden Seiten:
- Landesamt für Denkmalpflege Hessen in Wiesbaden
- Deutsche Stiftung Denkmalschutz
- Probstei Johannesberg
- DenkXweb Recherche nach Kulturdenkmälern in Hessen
- Zuständigkeitsbereiche der Mitarbeiter|innen
- Vordrucke und Formulare
- Denkmaltopograhie der Stadt Limburg
- Förderprogramm “Ortsmitte neu erleben“
- Altstadtsanierung - Information über die vorzeitige Ablösung